LösungsvorschlagEntsprechend Ihrem persönlichen Bedarf wählen Sie zwischen zwei möglichen Abstammungsgutachten:
Ein Standardgutachten, bei dem ausschließlich gentechnologisch nachweisbare Erbmerkmale untersucht werden. Es ist geeignet für die private Klärung von Abstammungsfragen, die keine Besonderheiten aufweisen, z. B. Anerkennung einer Vaterschaft beim Jugendamt. Auch im gerichtlichen Verfahren stellt ein derartiges DNA-Gutachten das Standardgutachten zur Klärung einer strittigen Abstammung dar.
Ein Kompaktgutachten, das aus einer Kombination von DNA-Markern mit konventionellen Blutgruppen (z. B. ABO, Rhesus) oder mit Merkmalen des HLA-Systems besteht. Diese Gutachtenform entspricht sowohl den Richtlinien des Gesetzes zur genetischen Untersuchung der Abstammung bei Menschen (GenDG) als auch den Leitlinien der Sachverständigen der Abstammungsbegutachtung. Gleichzeitig wählen Sie ein Gutachten, das ein Höchstmaß an Sicherheit und Informationsgehalt aufweist.
Wir beraten Sie gerne und vertraulich, welche Gutachtenform für Sie am geeignetsten ist.
Rufen Sie an, schreiben Sie uns ein Fax oder eine E-Mail. Bei Bedarf vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
PreiseDie Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung des Zeugen- und Sachverständigen-Entschädigungsgesetz (ZSEG).
Das Standard/DNA-Gutachten kostet pro Person ab 230,00 EURO zzgl. 19% MwSt. Das Kompaktgutachten kostet pro Person ab 310,00 EURO zzgl. 19% MwSt. Die Kosten für Blut- bzw. Schleimhautentnahme werden vom jeweiligen Arzt gesondert berechet. Liegt ein Defizienzfall – Mutter oder Vater stehen beispielsweise für die Untersuchung nicht zur Verfügung - erfolgt ein Aufpreis von 180,00 EURO zzgl. 19% MwSt.
Die Erstellung einer Ident-Karte im Scheckkartenformat mit Ihrem persönlichen DNA-Profil wird mit 30,00 EURO zzgl. 19% MwSt berechnet.
Die Erstellung einer Blutgruppen-Karte im Scheckformat mit Ihrer AB0-, Rhesus-, Kell-Blutgruppe und Ihrem Antikörperstatus kostet 50,00 EURO zzgl. 19% MwSt.
|
|